Verkehrsrecht

Gehen Sie zum Anwalt bevor Sie es müssen!

Auch im Bereich des Verkehrsrechtes stehen wir Ihnen bei allen anfallenden Problemen zur Seite. Von uns werden Sie seriös und kompetent beraten, vertreten und verteidigt.

Das Strassenverkehrsrecht betrifft viele Bereiche der Gerichtsbarkeit. Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung. Wir betreuen Sie als Ihre Verkehrsanwälte allumfassend zivilrechtlich, strafrechtlich und auch unter verwaltungsrechtlichen Aspekten, unabhängig davon, ob Sie als PKW-, LKW- oder Fahrradfahrer oder aber als Fußgänger beteiligt sind.

Wir sind Ihnen behilflich bei der Abwicklung von Unfallfolgen nach einem Verkehrsunfall. Wir regeln auftretende Problematiken mit der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung. Wir machen Ihre Forderungen beim Unfallgegner geltend. Wir setzen uns für eine zügige Schadensregulierung ein. Soweit Sie einen Anspruch auf Bereitsstellung eines Mietfahrzeuges haben, sind wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Durchsetzung dieses Anspruchs behilflich.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führen wir die Korrespondenz auch mit Ihrer Versicherung. Auch hier setzen wir uns für Ihre berechtigten Belange ein. Generell haben wir immer die Kosten im Blick. Dies gilt selbstverständlich besonders für die Fälle, in denen Ihnen eine Mitverantwortung zugeschrieben wird. Das Entstehen einer sogenannten Mitschuld ist bei den heutigen Anfoderungen des Strassenverkehrs leider häufig nicht zu vermeiden.

Wird Ihnen anlässlich eines Verkehrsunfalls oder aus einem anderen Grund eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zur Last gelegt, werden Sie durch uns kompetent verteidigt.

Der Führerschein ist jedem wichtig, für viele Personen ist er sogar unabdingbar. Teilweise droht bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.

Lassen Sie sich unterstützen von uns als qualifizierten und erfahrenen Verkehrsanwälten. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unser Wissen. Wir bilden uns ständig für Sie fort und kennen die aktuelle Rechtsprechung.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften aus dem Bereich Verkehrsrecht. Auch auf diesem Rechtsgebiet gilt, dass Sie sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen sollten.

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Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden!

Von grundlegender Bedeutung im Verkehrsrecht sind die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (StVG).

Im StVG findet man die allgemeinen Verkehrsvorschriften, die Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung und einige Straf- und Bussgeldvorschriften. Auch die Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit Alkohol und/oder Drogen im Strassenverkehr stehen, sind im StVG geregelt. In dem Zusammenhang sind zur Zeit die Promillegrenzen von 0,3 und 0,5 sowie 1,6 Promille Blutalkoholgehalt von Bedeutung.

Das StVG enthält ferner Regelungen zur Verjährung, zum Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg und zur Halterhaftung.

Für das Strassenverkehrsrecht von Bedeutung ist auch die Strassenverkehrsordnung (StVO).

Die StVO enthält allgemeine Verkehrsregeln, Vorschriften zu zulässiger Höchstgeschwindigkeit, zum Halten und Parken, zu Abstand und Vorfahrt, Lichtzeichenanlagen (Rotlichtverstoß), Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Sicherheitsgurte, Beleuchtung, Schutzhelme und Tiere, sowie Verkehrszeichen und Strassenverkehrsschilder.

Die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) enthält Regelungen über die Zulassung von Fahrzeugen.

Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind die leichteren Verstösse im Strassenverkehr geregelt, schwerere Verstösse unterliegen den Vorschriften des Strafgesetzbuch (StGB).

Ordnungswidrigkeiten können zu einem Bussgeldverfahren führen. Sie können eine Verwarnung - mit oder ohne Verwarnungsgeld - erhalten oder es wird die Zahlung eines Bussgeldes auferlegt.


 

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