Forderungseinzug - Mahnverfahren - Inkasso

Unsere Kanzlei ist selbstverständlich auch tätig im Forderungseinzug. Für unseren Mandantenstamm kleiner und mittelständischer Unternehmen, Selbständiger und Privatpersonen setzen wir schnell und konsequent bestehende Forderungen durch. Dieses Forderungsmanagement durch den Anwalt setzt Ressourcen im Unternehmen frei, die Zeit und Geld kosten, während die Anwaltsgebühren vom in Verzug gesetzten Schuldner zu begleichen sind.

Sie haben nach ordnungsgemäßer Leistung Ihrem Kunden eine Rechnung gestellt, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden ist? Dann lassen auch Sie Ihre Forderung durch unsere Kanzlei einziehen.

Forderungseinzug - Mahnverfahren - Inkasso

Zur Vereinfachung des Inkasso sollten Sie dabei einige Grundregeln beachten:

  • Die Rechnung muss ordnungsgemäß erstellt, fällig und zugestellt sein. Dies bedeutet, dass die Rechnung insbesondere die erbrachte Leistung und den Leistungszeitraum, eine Rechnungsnummer, die Steuernummer, die Nettosumme, den Prozentsatz der Mehrwertsteuer, den Mehrwertsteuerbetrag und die Bruttosumme ausweisen muss
  • Verzug muss eingetreten sein. Der Schuldner, der Verbraucher ist, sollte bereits in der Rechnung darauf hingewiesen werden, dass 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Verzug eintritt. Ohne diesen Hinweis in der Rechnung greift bei Verbrauchern diese automatische Regelung nicht. Vor gerichtlichem Vorgehen gegen den säumigen Schuldner sollte auch noch eine Mahnung erfolgen
  • Die Zustellung der Rechnung und der Mahnung muss nachweisbar sein.

Zahlt also Ihr Schuldner trotz Mahnung nicht, sollten Ihre Ansprüche gerichtlich, bzw. im Wege des Mahnbescheids durchgesetzt werden. Von einem Schuldner, der in Verzug ist, sind auch Mahnkosten, Verzugszinsen und Anwaltskosten zu zahlen.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehen wir konsequent und hartnäckig gegen säumige Schuldner vor, wobei die Verfahrensweise eng mit Ihnen abgestimmt wird. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob vor der Erhebung einer gerichtlichen Zahlungsklage noch ein Mahnbescheidsverfahren durchgeführt werden soll, um auf vereinfachte und kostengünstige Weise - durch Beantragung eines Mahnbescheids - einen Titel (Vollstreckungsbescheid) für Sie zu erlangen. In Fällen, in denen damit zu rechnen ist, dass vom Schuldner gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird, sollte ggf. unmittelbar Klage erhoben werden.

Vom ersten Mahnschreiben über die Erlangung eines vollstreckbaren Titels bis zur Zwangsvollstreckung übernehmen wir das gesamte Forderungsmanagement für Sie.


 

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