Die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ wurde durch die Rechtsanwaltskammer Hamm nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, nachdem der Nachweis erbracht worden war, in dem Fachgebiet Strafrecht über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen zu verfügen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
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