Rechtsanwältin Ursula Knecht

Strafverteidigerin, Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin Ursula Knecht
  • Geboren 1969 in Münster/Westfalen
  • Ausbildung zur Bankkauffrau mit anschließender Berufsausübung bei einem führenden Bankinstitut in Düsseldorf
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier einschließlich fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in englischer Sprache
  • Referendariat in den Landgerichtsbezirken Dortmund und Münster
  • Selbständige Rechtsanwältin seit 1998
  • Eintritt in die Kanzlei Knecht und Berkenheide 1998
  • Sozia der Kanzlei Knecht und Berkenheide seit 2016
  • Sozia der Kanzlei Knecht und Baumann seit 2019
  • Gründungsmitglied des Strafverteidiger-Notdienstes im Landgerichtsbezirk Münster, der seit Mai 2000 besteht.
  • Dozententätigkeit für die Rechtsanwaltskammer Hamm bei der Ausbildung von Rechtsreferendaren im Bereich der Einführung in den Anwaltsberuf zum Thema Strafrecht seit 2016.
  • Vorstandsmitglied des Anwalts- und Notarvereins Münster seit 2016; 1. Stellvertretende Vorsitzende seit September 2019
  • Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm seit November 2018; Mitglied der Gebührenabteilung IV seit November 2018, der Abteilung VII - zuständig für Geldwäsche - seit September 2019
  • Vorsitzende des Schlichtungsausschusses zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden der Tierärtzekammer Westfalen-Lippe seit 01.12.2019, zuvor stellvertretende Vorsitzende seit 01.01.2019
  • Insbesondere auch im Massregelvollzug engagiert tätige Verteidigerin.

Fachanwältin für Strafrecht

Die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ wurde durch die Rechtsanwaltskammer Hamm nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, nachdem der Nachweis erbracht worden war, in dem Fachgebiet Strafrecht über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen zu verfügen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.


Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins

Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), d.h. im vergangenen oder laufenden Jahr nachweislich und anerkannt durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet.


Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen des DAV
  • Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
  • Strafverteidigervereinigung Münsterland/Ostwestfalen e.V.(SMO)
  • Strafverteidiger-Notdienst im Landgerichtsbezirk Münster
  • Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V.

Sprachen

  • English
  • Nederlands

 

Fortbildungen


 

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