Der DAV hat diese Fortbildungsbescheinigung ins Leben gerufen, um diejenigen Mitglieder, die sich regelmäßig fortbilden besonders hervorzuheben, da die kontinuierliche Fortbildung ein wesentliches Element der Qualitätssicherung anwaltlicher Beratung darstellt.
Die Fortbildungsbescheinigung können DAV-Mitglieder erhalten, die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, z.B. Seminare, Gesprächszirkel, Dozententätigkeit oder ein Fernstudium nachgewiesen haben.
Die Fortbildung muss dabei anwaltsrelevante Themen umfassen; dazu gehören neben materiellem Recht und Prozeß-, sowie Verfahrensrecht auch anwaltliche und interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen sowie die historischen, philosophischen, ethischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Anwaltsberufs.
Auf der Urkunde, die dem Rechtsanwalt ausgestellt wird, kann der Anwalt umfassend alle Fortbildungsveranstaltungen angeben lassen, an denen er teilgenommen hat; dies ermöglicht auch dem Mandanten einen Einblick in die Bereiche zu nehmen, in denen besondere und aktuelle Kenntnisse des Rechtsanwalts erworben wurden.
Die Fachanwälte der Kanzlei Knecht und Baumann sind Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Knecht und Baumann
Servatiiplatz 3
48143 Münster
Telefon:
0251 / 46 777
E-Mail:
kanzlei@knecht-baumann.de
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
| Datenschutz | Impressum | © 2024 - Knecht und Baumann