Strafrecht

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Anwalt brauchen,
brauchen Sie ihn ganz bestimmt.

Die Rechtsanwältinnen Ulrike Baumann und Ursula Knecht sind als Fachanwälte für Strafrecht auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts tätig.

Der ursprüngliche Begründer der Kanzlei, Herr Notar a.D. Jürgen Knecht betrieb Strafverteidigung seit mehr als 50 Jahren.

Herr Notar a.D. Jürgen Knecht war mehr als 50 Jahre als Anwalt und Strafverteidiger tätig und gab nun zum 31.12.2020 seine Zulassung als Anwalt aus Altersgründen zurück.

Die Tätigkeit der Fachanwältinnen für Strafrecht umfasst Strafverteidigung in allen Fällen des Strafgesetzbuches, insbesondere im Bereich der Kapitalstrafsachen - also bei Mord oder Totschlag -, der Körperverletzungsdelikte, sämtlicher Eigentumsdelikte sowie aller weiteren Verbrechen bzw. Vergehen.

Darüber hinaus sind wir erfahrene und versierte Strafverteidiger auch in den sogenannten Nebengebieten des Strafrechts, wie z.B. dem Betäubungsmittelrecht BtM oder dem Jugendstrafrecht.

Schwerpunktmäßig sind wir als Verteidiger auch in Wirtschaftsstrafverfahren mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig, so auch in Steuerfahndungs- und Steuerstrafverfahren.

Im Straßenverkehrsrecht verteidigen wir Sie nicht nur im Ordnungswidrigkeitenrecht, sondern auch in den damit zusammenhängenden Strafverfahren, sei es wegen fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfallflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung oder anderer Delikte.

Dabei ist gerade im Strafrecht häufig von entscheidender Bedeutung, dass Sie vom ersten Tag an konsequent und umfassend verteidigt werden: Je früher Sie sich in einem Verfahren an uns wenden, desto eher haben wir die Möglichkeit, mit unserer ganzen Kompetenz und Erfahrung für die Wahrung Ihrer Rechte einzutreten.

Zeugenbeistand

Lassen Sie sich frühzeitig umfassend beraten, also bereits vor Ihrer ersten Vernehmung, sei es als Zeuge oder Beschuldigter. Selbstverständlich können wir Sie auch als Zeugenbeistand zu Vernehmungen begleiten.

Nebenklage

Dies gilt ebenso für den Fall, daß Sie Geschädigter oder Opfer einer Straftat geworden sind; wahren Sie in dem gegen den Täter gerichteten Verfahren Ihre Rechte und nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch uns als kompetente Nebenklagevertreter beraten und vertreten zu lassen. Denn im Strafverfahren hat gerade der Opferschutz besondere Bedeutung; das Opfer erhält im Wege der Nebenklage die Möglichkeit, nicht nur als Zeuge aufzutreten, sondern selbst Verfahrensbeteiligter zu sein und so über den Rechtsanwalt, der als Nebenklagevertreter auftritt, aktiv den Verlauf des Strafverfahrens gegen den Täter mitzugestalten.

Unsere Verteidigung beschränkt sich nicht nur auf das Strafverfahren bis zum rechtskräftigen Urteil, sondern kann auch in den Folgeverfahren konsequent fortgesetzt werden.

So sind wir auch in der Strafvollstreckung, dem Strafvollzug und dem Maßregelvollzug umfassend als beratender Rechtsanwalt oder als Verteidiger tätig.

Mit Neueinführung des Therapie-und Unterbringungsgesetzes (ThUG) sind wir auch damit beauftragt worden und setzen uns auch in diesem Verfahren für unsere Mandanten engagiert ein.

Selbstverständlich werden Sie auch durch uns in dem Entschädigungsverfahren nach einem Freispruch oder entsprechender Einstellung des Verfahrens vertreten.

Auch Wiederaufnahmeverfahren werden durch unsere Kanzlei kompetent geprüft bzw. durchgeführt.

Revision

Grundsätzlich vertreten wir Sie an allen Gerichten in Deutschland - im Falle der Revision auch bis zum Bundesgerichtshof. Die Revisionen werden überwiegend von Herrn Rechtsanwalt Dr. Mathis Bönte bearbeitet, der schon in einer renommierten Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Dortmund Revisionen bearbeitet hat.

In Auslandsverfahren verfügen wir über gute Kontakte zu Kollegen, die wir meist persönlich kennen oder über zuverlässige Kollegeninformation empfehlen können.


 

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