Die Rechtsanwältinnen Ulrike Baumann und Ursula Knecht sind Fachanwältinnen für Strafrecht.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde den Anwältinnen durch die Rechtsanwaltskammer Hamm nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt.
Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt auf seinem Spezialgebiet des Strafrechts über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die jeweils das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung des Fachanwalts für Strafrecht sind dabei mindestens drei Jahre praktische Erfahrung und der Nachweis über die Belegung eines zusätzlichen Lehrgangs, der mit drei Leistungskontrollklausuren abzuschließen ist, in denen der Rechtsanwalt sein Spezialwissen unter Beweis stellen muss.
Die Berechtigung, die Bezeichnung des Fachanwalts für Strafrecht zu führen, wird von der Rechtsanwaltskammer Hamm widerruflich zuerkannt, unter der Bedingung der kontinuierlichen Fortbildung auf dem Spezialgebiet des Strafrechts, die der Rechtsanwaltskammer gegenüber jährlich nachzuweisen ist.
Unsere Kanzlei bietet mit zwei Fachanwälten für Strafrecht und einer praktischen Erfahrung auf dem Spezialgebiet des Strafrechts seit mehr als 25 Jahren eine herausragende Kompetenz für unsere Mandantschaft.
Knecht und Baumann
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