Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, haben Sie ggf. die Möglichkeit, sich aktiv an dem gegen den Täter gerichteten Strafverfahren zu beteiligen, indem Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Sie sind dann ebenfalls Verfahrenspartei mit den entsprechenden Rechten im Verfahren, die nahezu identisch sind mit den Rechten der Staatsanwaltschaft bzw. der Verteidigung.
In den Fällen, in denen das Opfer der Straftat verstorben ist, können Sie sich als Verwandter ebenfalls dem Verfahren als Nebenkläger anschließen.
Als Nebenkläger können Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der Ihnen in geeigneten Fällen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt, als Nebenklagevertreter beigeordnet werden kann. Der Nebenklagevertreter wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch als Opferanwalt bezeichnet.
Ist der Nebenklagevertreter/Opferanwalt Ihnen beigeordnet worden, so werden die Kosten der Nebenklage durch die Staatskasse getragen.
Alternativ besteht nach dem Gesetz auch die Möglichkeit, als Nebenkläger Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Der Nebenklagevertreter sollte besonders im Straf- und Strafverfahrensrecht kompetent und erfahren sein, im besten Fall ist der Nebenklagevertreter Fachanwalt für Strafrecht, denn dann können Ihre Rechte im gegen den Angeklagten gerichteten Verfahren optimal durchgesetzt werden.
Dem Nebenkläger stehen z.Bsp. folgende Rechte zu:
Sollten Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Straftat geworden sein, die zur Führung der Nebenklage berechtigt, werden Sie durch uns als Fachanwälte für Strafrecht versiert vertreten. Wir werden für Sie in der Regel Akteneinsicht in die Ermittlungsakten erhalten und bspw. durch Beweisanregungen und Beweisanträge Einfluss auf das Verfahren nehmen.
Sinnvoller Weise sollten Sie sich frühzeitig an uns wenden und sich durch uns anwaltlich vertreten lassen. Denn schon im Ermittlungsverfahren können wir auf den Gang des Verfahrens einwirken und richtungsweisende Anträge für Sie stellen.
Wir werden als Ihr Nebenklagevertreter dafür Sorge tragen, dass Ihre Interessen optimal vertreten und Ihre Rechte in jedem Stadium des Verfahrens gewahrt werden sowie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchgesetzt werden, zum Beispiel im Wege des Adhäsionsverfahrens.
Knecht und Baumann
Servatiiplatz 3
48143 Münster
Telefon:
0251 / 46 777
E-Mail:
kanzlei@knecht-baumann.de
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
| Datenschutz | Impressum | © 2024 - Knecht und Baumann