von Linda Braunschweig vom 24.09.2020 in Dülmener Zeitung
Quelle: www.dzonline.de
Das Landgericht Münster hat einen 27-jährigen Tecklenburger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. Das Gericht war davon überzeugt, dass dieser den neuen Freund seiner Frau in dessen Wohnung mit zehn Messerstichen getötet hat, als dieser schlief und anschließend in der Wohnung Feuer legte.
Da der Angeklagte schwieg, war es ein reiner Indizienprozess. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung das Rechtsmittel der Revision eingelegt hat.
Als Verteidigerin in der ersten Instanz tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ulrike Baumann
Als Verteidiger in der Revisionsinstanz tätig: Rechtsanwalt Dr. Mathis Bönte
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