von Joel Hunold vom 21.07.2020 in MZ
Quelle: www.muensterschezeitung.de
Wie die MZ berichtete, war das Landgericht Münster von der Täterschaft eines 36-jährigen Münsteraners überzeugt Und verurteilte ihn wegen Vergewaltigung zum Nachteil einer 19-jährigen Studentin im November 2019 zu einer Haftstrafe von vier Jahren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil eingelegt hat.
Als Verteidigerin in erster Instanz tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ulrike Baumann
Als Verteidiger in der Revisionsinstanz tätig: Rechtsanwalt Dr. Mathis Bönte
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