von Monika Koch vom 07.07.2020 in Dülmener Zeitung
Quelle: www.dzonline.de
Wie die Dülmener Zeitung berichtete, wurde im Prozess um die Serie von Brandstiftungen in Rheine vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rheine das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wegen 30 Brandstiftungen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da von der Verteidigung das Rechtsmittel der Berufung eingelegt worden ist.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht
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