von Andreas Lorek vom 10.10.2019 in WDR
Quelle: www1.wdr.de
Wie der WDR berichtete, wurde der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft Münster versuchten Mord und Brandstiftung sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen hatte, nun vom Landgericht - Schwurgericht - Münster zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte in seinem Wohnwagen eine Gasflasche aufdrehte, eine Kerze anzündete und brennen ließ und so eine Explosion herbeiführte.
Menschen kamen dabei glücklicher Weise nicht zu Schaden.
Gegen das Urteil wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft, als auch von der Verteidigung das Rechtsmittel der Revision eingelegt.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ulrike Baumann
Knecht und Baumann
Servatiiplatz 3
48143 Münster
Telefon:
0251 / 46 777
E-Mail:
kanzlei@knecht-baumann.de
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
| Datenschutz | Impressum | © 2024 - Knecht und Baumann