von N.N. vom 30.07.2019 in Münstersche Zeitung
Quelle: www.muensterschezeitung.de
Wie die MZ berichtete, wurde der mutmaßliche Täter, der seine Wohnung in Handorf in Brand gesetzt haben soll, in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, da begründete Hinweise darauf vorliegen, dass er an einer psychischen Erkrankung leidet und diese möglicher Weise auch ursächlich war. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte deshalb die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gemäß § 126a StPO beantragt ansztelle von Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft dauern an.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht
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