von N.N. vom 09.05.2019 in WDR
Quelle: www1.wdr.de
Wie der WDR berichtete, hat ein weiterer Sachverständiger, den das Landgericht nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung noch beauftragt hatte, dem Angeklagten zwar ebenfalls eine psychiatrisch relevante Störung attestiert, ihn aber nicht als gefährlich eingeschätut - weder für die Allgemeinheit noch für die Nachbarn.
Das Landgericht hat den Angeklagten sodann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, so dass der Angeklagte als freier Mann das Gericht verlassen konnte.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht
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