von Christian Bödding vom 04.05.2019 in Münsterlandzeitung
Quelle: www.muensterlandzeitung.de
Der Angeschuldigte ist voraussichtlich schuldunfähig gewesen, so dass die Staatsanwaltschaft bei Gericht nicht Anklage erhoben hat, sondern eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren vorgelegt hat, bei der das Ziel eine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie ist.
Der Prozess beginnt am Montag.
Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht
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