Pressebericht

Zeugen mit Erinnerungslücken

Müllsammler-Prozess

von Pjer Biederstädt vom 27.02.2019 in WN

Quelle: t.wn.de

Wie die WN berichtete, wurden im Fortsetzungstermin drei Polizeibeamte vernommen. Die Aussagen widersprachen sich teilweise, z.B. bzgl. der Frage, ob das Grundstück des Angeklagten auffällig gerochen habe. Meinte ein Polizeibeamter, es habe schon lange vor der Räumung "bestialisch" gestunken, befand ein Beamter, der sogar am Tag der Räumung anwesend war, es habe - insbesondere im Haus - etwas "muffig" gerochen.

Deutlich wurde außerdem, dass es am Tag der zweiten Räumung wohl keine Rechtsgrundlage für die Ingewahrsamnahme des Angeklagten gegeben hat, der eigentlich nur auf der Wache erschienen war, um eine Anzeige zu erstatten.

Die Frage des Vorsitzenden an einen Polizeibeamten, ob er bei einem Einsatz den Angeklagten bedroht habe, wollte der Beamte lieber nicht beantworten...

Bleibt nur die Frage, warum im Saal zwei Polizeibeamte in Zivil den gesamten Verhandlungstag verfolgten.

Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht

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