Pressebericht

Urteile im Missbrauchsprozess

Tatschilderung macht sprachlos

von Marion Fenner vom 25.11.2019 in Westfälische Nachrichten

Quelle: www.wn.de

Wie die WN berichtete, erging das Urteil gegen die drei angeklagten Männer, denen sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde.

Während ein Mann freigesprochen wurde, weil ihm die vorgeworfene Tat nicht sicher nachgewiesen werden konnte, wurde ein Mann aus Everswinkel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde und der dritte Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Zurück zur Übersicht


 

Kontakt

Knecht und Baumann
Servatiiplatz 3
48143 Münster

Telefon:
0251 / 46 777

E-Mail:
kanzlei@knecht-baumann.de

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Termine auch außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung

DatenschutzImpressum |  © 2024 - Knecht und Baumann