Maßregelvollzug

Maßregelvollzug

Eine effektive Strafverteidigung sollte für den engagierten Strafverteidiger nicht mit der Rechtskraft eines Urteils enden. Denn auch bei der Vollstreckung bzw. dem Vollzug der mit dem rechtskräftigen Urteil verhängten Strafe oder Maßregel bedarf der Mandant anwaltlicher Unterstützung, damit seine Rechte optimal gewahrt werden. Deshalb wird auch dieser Bereich der strafrechtlichen Tätigkeit eines Verteidigers von unserer Kanzlei verantwortungsbewußt betreut.

Gerade im Maßregelvollzug, der sich auch nach ärztlichen Gesichtspunkten bestimmt und bei dem u.a. therapeutische Aspekte eine grundlegende Rolle spielen, bedarf es sorgfältiger anwaltlicher Betreuung des untergebrachten Mandanten.

Verteidigung im Maßregelvollzug bedeutet für den Anwalt, dem verurteilten Mandanten auch nach Rechtskraft des einweisenden Urteils Beistand zu leisten, insbesondere bei der Strafvollstreckung, also bei den regelmäßig stattfindenden Anhörungen vor der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts in dessen Bezirk der Verurteilte untergebracht ist.

Darüberhinaus ist aber auch anwaltlicher Beistand unter vollzuglichen Aspekten ein wesentliches Aufgabenfeld des Anwalts, also Tätigkeiten, die den Vollzug direkt betreffen, sei es im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen oder auch mit der Verlegung in eine andere Einrichtung.


 

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