Pressebericht

3,5 Jahre Haft für Vergewaltiger

Richter werten Geständnis zugunsten des Angeklagten

von Linda Braunschweig vom 19.02.2019 in Allgemeine Zeitung

Quelle: www.azonline.de

Wie die AZ berichtete, wurde der Prozess um die Vergewaltigung einer schlafenden Frau in Ibbenbüren vor dem Landgericht Münster fortgesetzt.

Der Angeklagte forderte zunächst erneut die Auswechslung seiner Verteidigerin, diese konnte dann in einer Verhandlungspause von dem Angeklagten in Erfahrung bringen, dass dieser zwischenzeitlich Kenntnis erlangt hatte von Urteilen in anderen kürzlich verhandelten Fällen von Vergewaltigung, die mit sehr hohen Strafen geendet hatten und er massive, nahezu panische Angst davor hatte, er könne eine ähnlich hohe Strafe bekommen. Nach dem klärenden Gespräch mit der Verteidigerin nahm der Angeklagte seinen Antrag zurück, es folgten die Schlußplädoyers der Staatsanwaltschaft, des Nebenklagevertreters und der Verteidigung.

Nach einer Verhandlungspause erging das Urteil, mit dem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde.

Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil am selben Tag rechtskräftig wurde.

Als Verteidigerin tätig: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ursula Knecht

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