Öffentliches Recht

Können Sie es sich leisten, keinen Anwalt zu nehmen?

Dieses Rechtsgebiet umfasst im Wesentlichen alle Aufgabenbereiche der öffentlichen Hand, zumeist die Tätigkeit der Behörden des Bundes, der Länder, der Landschaftsverbände und der Kommunalverwaltungen.

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte schränkt sich im Verwaltungsrecht auf bestimmte Bereiche. So sind wir insbesondere auf dem Gebiet dees Strassenverkehrsrechts, so z.B. in Fahrerlaubnisverfahren, tätig.

Auch vor den verschiedenen Berufsgerichten für Heilberufe bei den Verwaltungsgerichten vertreten wir unsere Mandantschaft umfassend und ergebnisorientiert, auch im Bereich der Verteidigung vor dem Berufsgericht.

Ausländerrechtliche Mandate werden nur in Einzelfällen betreut, z.B. im Zusammenhang mit der Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Beantragung von Visa (etwa zur Familienzusammenführung) oder auch im Einbürgerungsverfahren. Ansonsten vermitteln wir Sie gerne an Kollegen weiter, die sich auf die Tätigkeit im Ausländer- oder Asylrecht spezialisiert haben.


 

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